1. Geltung
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Frühwald Vertriebsgesellschaft m.b.H, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezüglich Vorbehalte anzubringen.
1.4. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten in Ergänzung oder Abänderung der nachstehenden Bedingungen die zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
2.3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.5. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
3. Preise und Verrechnung
3.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. Umsatzsteuer.
3.2. Die angeführten Preise gelten CPT / frachtfrei und beinhalten nicht die Kosten für Montage oder Aufstellung.
3.3. Mindermengenzuschlag unter 3 Paletten 150,- Euro und unter 7 Paletten 80,- Euro
3.4. Mindermengenzuschlag bei Terrassenplatten und GeoCeramica unter 3 Paletten 150,- Euro
3.5. Terrassenplatten und GeoCeramica Muster werden verrechnet und bei intakter Rückgabe gutgeschrieben.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist.
4.2. Die Lieferfristen und –termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Aufgrund saisonaler Spitzen kann sich die Lieferzeit gegebenenfalls verlängern.
4.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- und Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.5. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
4.6. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.7. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5% des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5% des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
4.8. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 5% des Rechnungsbetrages (exklusive Ust) als vereinbart.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
5.1. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, CPT. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
5.2. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.
5.3. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als CPT „carriage paid to“ INCOTERMS verkauft.
6. Zahlung, Zahlungskonditionen
6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig.
6.2. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung.
6.3. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus.
6.4. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Wir sind auch berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.
6.6. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.7. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
6.8. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
7.2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
7.4. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen.
7.5. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung.
7.6. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30% des Fakturenwertes.
7.7. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
7.8. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt.
7.9. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig.
7.10. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
8. Retourwaren
8.1. Die Rücknahme bereits ausgelieferter, nicht mangelhafter Ware (Retourware) erfolgt in Ausnahmefällen nach Vereinbarung ausschließlich in einwandfreiem originalverpackten Zustand. Die Rücksendungskosten sind vom Kunden zu tragen.
8.2. Manipulationskosten in Höhe von 40 % vom Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Auslieferung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3. Jegliche Beschädigung der Ware durch den Kunden oder Frachtführer schließt regelmäßig die Rücknahme aus.
9. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten
9.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
9.3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
9.4. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.
9.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
9.6. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.
9.7. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
9.8. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
9.9. Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile, Schäden die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
9.10. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
9.11. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.
10. Elektronischer Geschäftsverkehr
10.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
10.2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalig, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.
11. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
11.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wien vereinbart.
11.2. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
11.3. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
12. Datenschutzgrundverordnung – DSGVO Erklärung
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten bei direkter Bestellung bei der Frühwald Group, nämlich Namen, Adresse, Lieferumfang zum Zweck der Vertragserfüllung bei unseren Vertragspartnern (wie Spedition, Handelspartner, ausführende Gewerbe) verarbeitet werden. Bei Bedarf können Sie die Ansprechpartner und Adressen unserer Vertragspartner im Vorfeld, vor der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Bestellung anfragen.
Diese Einwilligung kann jederzeit bei der Frühwald Group widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Bestellung von Produkten der Frühwald Group bei unseren Partnern muss die Verarbeitung der Daten direkt bei Vertragsunterzeichnung mit dem Partner abklärt werden. Hierfür ist die Frühwald Group schad und klaglos zu halten.